Under which normative parameters is the tortfeasor obliged to compensate for pure economic loss even outside of original contractual relationships? Paul Schulteß' comparative study provides concrete answers to this question for German, Austrian and Swiss law.
Under which normative parameters is the tortfeasor obliged to compensate for pure economic loss even outside of original contractual relationships? Paul Schulteß' comparative study provides concrete answers to this question for German, Austrian and Swiss law.
Survey of contents
Vorwort
Inhaltsverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
A. EinleitungI. Notwendige Vorüberlegungen
II. Fallbeispiele
B. Rechtsvergleichung als Methode und MaterieI. Rechtsvergleichung als Methode der Impulsfindung
II. Die Eignung des Untersuchungsgegenstandes zur rechtsvergleichenden Betrachtung und die Attraktivität der Vergleichssubjekte
III. Die Verheißung rezeptionsfähiger Impulse aus dem rechtskreisinternen Vergleich
IV. Zwischenergebnis
C. Begriff des reinen Vermögensschadens und Prinzipienparallele zum ReflexschadenersatzverbotI. Begriff des reinen Vermögensschadens
II. Prinzipienparallelen – der reine Vermögensschaden und der Reflex- bzw. Drittschaden
D. Der Grundsatz der Haftungsverneinung für außervertraglich fahrlässig verursachte reine Vermögensschäden – die gesetzliche Grundkonzeption und die Rolle der Rechtswidrigkeitsdogmatik
I. Die deutsche Ausgangsposition außervertraglicher Haftung für reine Vermögensschäden
II. Die österreichische Ausgangsposition außervertraglicher Haftung für reine Vermögensschäden
III. Die schweizerische Ausgangsposition außervertraglicher Haftung für reine Vermögensschäden
IV. Zusammenfassung und Zwischenergebnis zu I.-III.
E. Motive und Gegenmotive des eingeschränkten Reinvermögensschutzes im originär außervertraglichen Bereich
I. Motive der grundsätzlichen Nichtersatzfähigkeit
II. Notwendigkeit einer Ausweitung der außervertraglichen Haftung für fahrlässig verursachte reine Vermögensschäden? – ein Stimmungsbild
F. Parameter des Gegengrundsatzes: Erscheinungsformen der originär außervertraglichen Haftung für fahrlässig verursachte reine VermögensschädenI. Insbesondere: Deliktische Sondertatbestände
II. Ansätze zur Lockerung des deliktischen Korsetts
III. Zusammenfassung und Zwischenergebnis
G. Haftung in Bewegung – Fallgruppen reiner VermögensschädenI. Erste Fallgruppe: Reflektorisch verursachte reine Vermögensschäden
II. Zweite Fallgruppe: Haftung des Herstellers durch die Absatzkette
III. Dritte Fallgruppe: Fahrlässige Falschauskunft
H. Ergebnisse
I. Hauptthesen
II. Nebenthesen