Das Jahrbuch des öffentlichen Rechts (JöR) wurde 1951 gegründet. In den jährlich wechselnden Schwerpunktthemen, in kontroversen Debatten sowie in Berichten und Analysen zu Verfassungsentwicklungen im europäischen und außereuropäischen Raum kommen in- und ausländische Autorinnen und Autoren zu Wort.
Das JöR kann weiterhin auch als Gesamtwerk bezogen werden.
Das Jahrbuch des öffentlichen Rechts (JöR) wurde 1951 gegründet. Bis heute steht es in der großen Tradition von Georg Jellinek und Gerhard Leibholz und wurde über dreißig Jahre lang von Peter Häberle herausgegeben. In Zeiten umfassender elektronischer Verfügbarkeit juristischer Quellen hat sich die Zielsetzung darauf verlagert, mehr eine Diskursplattform als ein Informationsmedium zu sein. Dem wird durch ein jährlich wechselndes Schwerpunktthema sowie einen Debattenteil zu einem kontroversen Gegenstand Rechnung getragen. Unter den behandelten Themen der letzten Jahre fanden sich »Verfassungsidentitäten«, »Wahlen«, »Migration« oder auch die »Rückabwicklung vergangenen Unrechts« ebenso wie Debatten über die »Neue Verwaltungsrechtswissenschaft«, die »Europarechtswissenschaft«, die »Genderforschung« und jüngst die »Corona-Pandemie«. Abhandlungen und Aufsätze sowie Berichte und Analysen zu den Verfassungsentwicklungen im europäischen und außereuropäischen Raum sind ebenso feste Bestandteile des Jahrbuchs wie »Portraits und Erinnerungen« zur Wissenschaftsgeschichte und ihren Akteuren. Dabei kommen in- und ausländische Autorinnen und Autoren zu Wort.
Das JöR kann weiterhin auch als Gesamtwerk bezogen werden.