Bürgerliches Recht
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- 10.1628/002268813X13795914677461
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In seiner Entscheidung sieht es der BGH im Hinblick auf das Erlöschen einer Bürgschaft gemäß § 776 BGB als unerheblich an, dass der Gläubiger eine ursprünglich zur Sicherung derselben Forderung bestellte Grundschuld nach deren zwischenzeitlichen Abtretung zurückerlangt hat. Jan Felix Hoffmann (JZ 2013, 1005) sieht in § 776 BGB eine schadensersatzrechtliche Ordnungsfunktion, plädiert für eine stärkere Berücksichtigung der sicherungsvertraglichen Risikoverteilung und kritisiert, dass nach der Lösung des BGH eine ungerechtfertigte doppelte Begünstigung des Bürgen eintreten kann.