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Verfassungsrecht

Rubrik: Entscheidungen
Jahrgang 72 (2017) / Heft 23, S. 1161-1170 (10)
Publiziert 09.07.2018
DOI 10.1628/002268817X15099793474099
Veröffentlicht auf Englisch.
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Beschreibung
Der Geschichte des Spannungsverhältnisses zwischen parlamentarischen Informationsrechten und Geheimhaltungsbedürfnissen im Bereich sicherheitsbehördlichen Handelns fügt die Entscheidung des BVerfG ein neues Kapitel hinzu. In dem Organstreitverfahren ging es um den Einsatz von V-Leuten durch die Nachrichtendienste im Zusammenhang mit dem Oktoberfestattentat im Jahr 1980. Jelena von Achenbach (JZ 2017, 1170) kritisiert die Annahme eines Regel-Ausnahme-Verhältnisses für Informationen über verdeckte Quellen durch den Senat, der damit staatliche Sicherheitsgewährleistung über die Demokratie stelle.