Auch wenn Ärzte innerhalb der EU ihre Patienten regelmäßig mit denselben Arzneimitteln behandeln, unterliegen sie dennoch unterschiedlichen Pflichten, die dem nationalen Recht entspringen. Dominika Wocław untersucht die ärztlichen Pflichten aus dem Behandlungsvertrag in der deutschen und polnischen Rechtsordnung und zeigt, dass diese auch auf europäischer Ebene eine Rolle spielen können.
Für EU-weit zugelassene Arzneimittel gilt ein einheitliches Arzneitmittelsicherheitsrecht. Doch haben die nationalen Regelungen über das Arzt-Patienten-Verhältnis Einfluss auf die Arzneitmittelanwendung? Dominika Wocław analysiert die Pflichten des Arztes aus dem Behandlungsvertrag im Rahmen dieser Frage. Dabei untersucht sie das deutsche Recht, wo der Behandlungsvertrag seit 2013 in den §§ 630a ff. BGB geregelt ist, und das polnische Recht, dem eine vergleichbare Regelung fehlt. Auch die europäische Rechtslage wird in den Blick genommen. Dabei zeigt sie, dass die §§ 630a ff. BGB für die zukünftige Regelung des Behandlungsvertrages im polnischen ebenso wie im europäischen Recht als Beispiel dienen können.
Inhaltsübersicht:
Kapitel 1: EinführungA. Problemstellung
B. Begründung der Länderauswahl
C. Das Ziel der Untersuchung
D. Beispiel der Arzneimittelanwendung
E. Begriffsbestimmungen
F. Gang der Untersuchung
Kapitel 2: Rechtslage in DeutschlandA. Rechtsverhältnis zwischen Arzt und Patient
B. Ärztliche Pflichten und Arzneimittelanwendung
C. Zusammenfassung
Kapitel 3: Rechtslage in PolenA. Das polnische System der Gesundheitsfürsorge
B. Rechtsverhältnis zwischen Arzt und Patient
C. Ärztliche Pflichten und die Arzneimittelanwendung
Kapitel 4: Zusammenfassung und RechtsvergleichA. Rechtsverhältnis zwischen dem Arzt und dem Patienten
B. Behandlungspflicht i. e. S. und Haftung für Behandlungsfehler
C. Therapeutische Aufklärung
D. Informationspflicht über Behandlungsfehler
E. Wirtschaftliche Information
F. Einwilligung des Patienten und Aufklärungspflicht des Arztes
G. Dokumentationspflicht
Kapitel 5: Europäisches ArztvertragsrechtA. Rechtslage de lege lata
B. Arztvertragsrecht des
Draft Common Frame of Reference
Kapitel 6: Stellungnahme und Vorschläge de lege ferenda für das polnische RechtA. Kodifizierung des Behandlungsvertrages in ZGB
B. Rechtsverhältnis zwischen dem Arzt und dem Patienten
C. Behandlungspflicht und Haftung des Arztes
D. Kodifizierung von Informationspflichten des Arztes
E. Einwilligung und Aufklärung
F. Dokumentation
G. Beweisfragen