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Martina Plüss
Der Mordparagraf in der NS-Zeit
Zusammenhang von Normtextänderung, Tätertypenlehre und Rechtspraxis – und ihr Bezug zu schweizerischen Strafrechtsdebatten
2018. XIX, 339 Seiten.
DOI
10.1628/978-3-16-156150-4 Aufgrund einer Systemumstellung kann es vorübergehend u.a. zu Zugriffsproblemen kommen. Wir arbeiten mit Hochdruck an einer Lösung. Wir bitten um Entschuldigung für die Umstände.
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Der 1941 eingeführte Mordparagraf entspricht größtenteils dem heute noch geltenden § 211 des deutschen Strafgesetzbuches. Martina Plüss erklärt seine Entstehungsgeschichte und beschäftigt sich mit folgenden Fragen: Wer war für seine Einführung verantwortlich? Wo liegt der Ursprung der Formulierung? Beinhaltet der Mordparagraf eine Tätertypologie?