In der heutigen Informationsgesellschaft steht das Strafverfahrensrecht vor großen Herausforderungen - auch im Hinblick auf die scheinbar selbstverständliche Erhebung personenbezogener Daten bei privaten Dritten. Emma Peters zeigt, dass hier weiterhin unkritisch ein veraltetes Normengerüst angewendet wird, obwohl es angesichts veränderter Kommunikationsbedingungen verfassungsrechtlich unzureichend ist.
Die Befugnisse der Strafverfolgungsbehörden für die Erhebungen von Daten bei Privaten - primär die §§ 94 ff. sowie § 161 I 1 StPO - stammen im Kern noch aus dem 19. Jahrhundert. Können diese in Anbetracht der Entwicklung der verfassungsrechtlichen Maßstäbe des Datenschutzrechts noch eine verfassungsrechtlich tragfähige Eingriffsgrundlage bilden? Emma Peters setzt sich mit den tatsächlichen Kommunikationsbedingungen der Informationsgesellschaft, den Reaktionen in der Praxis der Strafverfolgung im Rahmen des einfachen Rechts sowie der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Datenschutzrecht auseinander. Sie zeigt auf, dass die scheinbar selbstverständlichen Ermittlungsbefugnisse zur Datenerhebung bei Privaten mit der Entwicklung des Datenschutzes in den letzten 20 Jahren, wie sie insbesondere in der Rechtsprechung des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts geprägt wurden, nicht mehr ohne weiteres vereinbar sind und grundlegendem Reformbedarf unterliegen.
Inhaltsübersicht:
EinleitungA. Der informationstechnische Fortschritt und die hergebrachte Rechtsordnung
B. Gegenstand der Untersuchung
C. Methodische Überlegungen
D. Gang der Darstellung
Teil 1: Grundrechtlicher Schutz gespeicherter personenbezogener Daten aus Sicht des DatenbetroffenenA. Die einzelnen Gewährleistungen zum Schutz personenbezogener Daten
B. Das Verhältnis der einschlägigen persönlichkeitsschützenden Grundrechte zueinander
Teil 2: Grundrechtsrelevanz der ErmittlungspraktikenA. Der Eingriffsbegriff bei strafverfolgungsbehördlichen Informationsbeschaffungsmaßnahmen
B. Zurechnung privaten grundrechtsbeeinträchtigenden Verhaltens zum Staat
C. Differenzierung der verschiedenen Eingriffe beim Herausgabe- und Auskunftsverlangen
D. Grundrechtsverzicht durch Einwilligung
Teil 3: Verfassungsrechtliche GrenzenA. Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
B. Das Gebot der Normenklarheit und Normenbestimmtheit und die Grundsätze der Zweckbindung und Zweckänderung
C. Absolute Eingriffsgrenzen
Teil 4: Gesetzliche ErmächtigungsgrundlagenA. Die Inpflichtnahme des Unternehmens zur Datenherausgabe bzw. Auskunft und deren zwangsweise Durchsetzung
B. Staatliches Ersuchen um freiwillige aktive Mitwirkung
C. Die Ermächtigung zur aktiven Mitwirkung durch Datenverarbeitung und -übermittlung seitens des Unternehmens
D. Zusammenfassung/Anwendbarkeit auf den Zugriff beim Dienstanbieter/Dritten
Teil 5: Verfassungsrechtliche RechtfertigungA. Die Inpflichtnahme des Unternehmens
B. Staatliches Ersuchen um freiwillige Auskunft gemäß § 161 Abs. 1 S. 1 StPO
C. Die Verarbeitungs- und Übermittlungsbefugnis nach § 24 Abs. 1 Nr. 1 Alt. 2 BDSG i. V. m. Art. 6 Abs. 4, Art. 23 Abs. 1 lit. d) DSGVO
Zusammenfassung