Um dem Begriff »Eigentum« gerecht zu werden, bedarf es des Schutzes vor unerwarteten Ansprüchen und Gefahren, insbesondere vor entschädigungslosem Entzug durch den Staat. Dies kann vollumfänglich nur ein materieller Enteignungsbegriff leisten, in dessen Zentrum der Grundrechtsberechtigte steht.
Das Bundesverfassungsgericht hat mit dem Nassauskiesungsbeschluss einen streng formellen Enteignungsbegriff etabliert. Staatliche Maßnahmen unterfallen diesem nicht, wenn es etwa am Element der Güterbeschaffung fehlt. Folge ist, dass anders als bei der Enteignung auch grundsätzlich kein Entschädigungsjunktim besteht. Dieser Auffassung setzt der Autor eine Neuinterpretation der Eigentumsgarantie entgegen, die sich einerseits auf den Wortlaut des Grundgesetzes, andererseits im Sinne der »offenen Staatlichkeit« auf die Normen des Völker- und Europarechts, ebenso wie auf rechtsvergleichende Überlegungen stützt. Markus P. Beham plädiert damit nicht nur für einen materiellen Enteignungsbegriff, sondern für eine aus dem Mehrebenensystem heraus verstandene, offene Anwendung innerstaatlichen Rechts.
Inhaltsübersicht:
Vorwort
A. EinleitungI. Das Labyrinth deutscher Enteignungsdogmatik
II. Grundrechtliche Defizite
III. Die Reformdebatte zum internationalen Investitionsschutz
IV. Die »indirekte Enteignung« im Mehrebenensystem
V. Aufbau der Arbeit
B. Die Enteignung nach Artikel 14 Absatz 3 GGI. Historische Entwicklung
II. Elemente der Formalenteignung
III. Zwischenergebnis
C. Nicht-enteignungsrelevante Eingriffe
I. Inhalts- und Schrankenbestimmungen
II. Rechtswidrige Eingriffe (»enteignungsgleiche Eingriffe“)
III. Schädigende Nebenfolgen («enteignende Eingriffe“)
IV. Amtshaftungsanspruch
V. Folgenbeseitigungsanspruch
VI. Grundrechtlich radizierter Sekundäranspruch
VII. Bedeutung fremder Hoheitsakte
VIII. Zwischenergebnis
D. Die Enteignung im MehrebenensystemI. Unionsrecht
II. Völkergewohnheitsrecht
III. Allgemeine Rechtsgrundsätze
IV. Einseitige Rechtsgeschäfte
V. Vertraglicher Menschenrechtsschutz
VI. Vertraglicher Investitionsschutz
VII. Welthandelsrecht und internationales Finanzrecht
VIII. Humanitäres Völkerrecht (und Völkerstrafrecht)
IX. Zwischenergebnis
E. Indirekte Enteignung nach Artikel 14 Absatz 3 GGI. Verhältnis der Ebenen des Mehrebenensystems zueinander
II. Artikel 14 Absatz 3 GG im Spiegel des Mehrebenensystems
III. Abschließendes Zwischenergebnis
F. Ergebnis und Ausblick
G. Zusammenfassung in ThesenI. Kapitel A
II. Kapitel B
III. Kapitel C
IV. Kapitel D
V. Kapitel E
VI. Kapitel F
Internationale Rechtstexte und Dokumente
1. Völkerrechtliche Verträge
2. Beschlüsse und Dokumente Internationaler Organisationen
3. Erklärungen
4. Dokumente
5. Vertragsentwürfe
6. Gutachten
7. Datenbanken
Judikatur1. International
2. Europäische Union
3. Nationale Gerichte