Sind Informationsintermediäre wie soziale Netzwerke an die Meinungsfreiheit gebunden, wenn sie Beiträge und Kommentare von Nutzern moderieren - beziehungsweise: sollten sie es sein? Amélie Heldt befürwortet auf der Grundlage einer verfassungsrechtlichen, rechtsvergleichenden und interdisziplinären Analyse eine intensivere Drittwirkung der Meinungsfreiheit.
Digitale Diskursräume sind aus dem Alltag vieler nicht mehr wegzudenken. Diese Räume werden von Informationsintermediären organisiert und moderiert. Die Moderation nutzergenerierter Inhalte geht mit wichtigen, grundrechtssensiblen Entscheidungen einher. Insbesondere die Realisierung der Meinungsfreiheit steht dabei im Fokus. Aus verfassungsrechtlicher Perspektive stellt sich daher die zentrale Frage nach der Reichweite einer Grundrechtsbindung privater Akteure. Traditionellerweise wird auf die seit jeher kontrovers diskutierte Lehre der mittelbaren Drittwirkung von Grundrechten Bezug genommen. Amélie Heldt widmet sich den Rahmenbedingungen der Kommunikation in digitalen Öffentlichkeiten, untersucht aus verfassungsrechtlicher, rechtsvergleichender und interdisziplinärer Perspektive den Prozess der Inhaltemoderation und schlägt eine Feinjustierung der Lehre der mittelbaren Drittwirkung vor.
Inhaltsübersicht:
EinleitungA. Einführung in das Thema
B. Fragestellung und Gang der Untersuchung
Teil 1: Theoretischer Teil
Kap. 1. Die Lehre der mittelbaren Drittwirkung
A. Die Genese der mittelbaren Drittwirkung in der Rechtsprechung
B. Jüngere Entwicklung der Rechtsprechung des BVerfG
C. Die Meinungsfreiheit und ihre Ausstrahlungswirkung
D. Bewertung und Zwischenergebnis
Kap. 2. Die mittelbare Drittwirkung im RechtsvergleichA. Einleitung: Die USA als Vergleichsland
B. Funktionales Äquivalent: Die state action doctrine
C. Intermediäre als neue Akteure in der Free Speech Infrastruktur
Kap. 3. Meinungsfreiheit als Teilnahme am kommunikativen Geschehen - Erkenntnisgewinn durch Interdisziplinarität
A. Einleitung: Das Leitbild des öffentlichen Forums
B. Öffentlichkeitstheorien
C. Öffentlichkeit und Kommunikation im Internet
D. Zwischenergebnis aus theoretischer Perspektive
Teil 2: Anwendungsbezogener Teil
Kap. 4. Soziale Netzwerke und die Kontrolle über digitale KommunikationA. Untersuchungsobjekt: soziale Netzwerke
B. Teilöffentlichkeiten innerhalb sozialer Netzwerke
C. Soziale Netzwerke im Grundrechtsgefüge
D. Fazit
Kap. 5. Inhaltemoderation und die intensivere Drittwirkung A. Sachverhalt: Inhaltemoderation auf sozialen Netzwerken
B. Rechtliche Bewertung
C. Fazit
ZusammenfassungA. Kapitel 1: Die Lehre der mittelbaren Drittwirkung
B. Kapitel 2: Die mittelbare Drittwirkung im Rechtsvergleich
C. Kapitel 3: Meinungsfreiheit als Teilnahme am kommunikativen Geschehen - Erkenntnisgewinn durch Interdisziplinarität
D. Kapitel 4: Soziale Netzwerke und die Kontrolle über digitale Kommunikation
E. Kapitel 5: Inhaltemoderation und intensivere Drittwirkung
AusblickA. Wiederherstellung entfernter Nutzerinhalte
B. Schutz für Daten und automatisierte Kommunikation
C. Automatisierung der Inhaltemoderation
D. Verlagerung öffentlicher Kommunikation
E. Privatisierte Anwendung der intensiveren Drittwirkung
F. Intensivere Drittwirkung im globalen Kontext
English SummaryA. Research Question
B. Findings
C. A more intensive horizontal effect: Main features
D. Outlook
Literaturverzeichnis