Mathias Hong

Todesstrafenverbot und Folterverbot

Grundrechtliche Menschenwürdegehalte unter dem Grundgesetz
2019. XIX, 274 Seiten.
DOI 10.1628/978-3-16-156929-6
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Beschreibung
Die Menschenwürde als Verfassungsbegriff ernst zu nehmen heißt, ihren Sinn gleichsam induktiv, von den nachfolgenden Grundrechten her, zu erschließen. Die vorliegende Schrift legt deshalb Einzeluntersuchungen zu zwei konkreten Menschenwürdegehalten vor – dem Todesstrafenverbot und dem Folterverbot.

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