Kriminelle und extremistische Vereine sind heute dezentraler und mehrstufig organisiert. Das Vereinsrecht hält geeignete präemptive Instrumente vor, mit denen neuartigen Gefährdungsphänomenen begegnet werden kann. Sandra Lukosek zeigt Reformpotentiale auf, die einen effizienteren und zielgerichteteren Einsatz dieser Instrumente ermöglichen.
Die von kriminellen oder extremistischen Gruppen ausgehende Gefahr erhöht sich entsprechend ihres Organisationsgrades. Eine Zustandsanalyse des Vereinsrechts zeigt, dass Vereins- und Kennzeichenverbote wirkmächtige präemptive Maßnahmen gegen neue dezentrale oder mehrstufige Vereinigungen bleiben. Bei ihrer Weiterentwicklung lenkt Sandra Lukosek den Blick auf die Auslegung und wechselseitige Zurechnung verbotsrelevanten Verhaltens einzelner Mitglieder zum Verein und der Erstreckung auf gleichrangige Schwestervereine. Anhand des Waffenrechts arbeitet sie umgekehrt die Vereinszugehörigkeit als taugliches Wesensmerkmal der Mitglieder heraus. Sie betrachtet verschiedene Vereinstypen mit zu differenzierenden vereinigungsfreiheitlichen Schutzbereichen. Ein Verbot religiöser islamistisch-extremistischer Vereine unterscheidet sich vom Verbot eines Rocker- oder Reichsbürgervereins. Die Autorin lässt sich auf sicherheitsbehördliche Herausforderungen ein und findet praktikable Reformansätze zur Fortentwicklung des Vereinsrechts.
Inhaltsübersicht:
Kapitel 1: Das Grundrecht der VereinigungsfreiheitA. Die Entwicklung der Vereinigungsfreiheit bis zur Verabschiedung des Grundgesetzes
B. Die Vereinigungsfreiheit im Bonner Grundgesetz
Kapitel 2: Einführung in das öffentliche VereinsrechtA. Die Entwicklung des öffentlichen Vereinsrechts
B. Das Vereinsgesetz vom 5. August 1964
Kapitel 3: Auslegungsregeln für vereinsrechtliche Tatbestände als Ausprägung des RechtsstaatsprinzipsA. Die Entscheidungsspielräume der Verwaltung mit Übersicht
B. Die Grenzen der Gesetzesauslegung und gerichtliche Überprüfbarkeit
C. Auslegungsmethoden im Rahmen verwaltungsrechtlicher Normanwendung
Kapitel 4: UntersuchungsobjekteA. Rockervereine
B. Islamistisch-extremistische Vereine
Kapitel 5: Der Vereinsbegriff nach § 2 Abs. 1 VereinsG und seine WeiterentwicklungA. Begriffsbestimmung
B. Die einzelnen Begriffsmerkmale
C. Beginn und Ende des Vereins
Kapitel 6: Vereinsverbote wegen Strafgesetzwidrigkeit nach § 3 Abs. 1 VereinsG am Beispiel von RockervereinenA. Die Entwicklung des Verbotsgrundes der Strafgesetzwidrigkeit
B. Der Verbotstatbestand der Strafgesetzwidrigkeit
C. Die Weiterentwicklung des Verbotsmechanismus bei Teilorganisationen und Teilvereinen
Kapitel 7: Verbote islamistisch-extremistischer Vereine wegen Verfassungs- und Völkerverständigungswidrigkeit nach § 3 Abs. 1 VereinsGA. Das »Ob« des Verbots - Die Schrankenproblematik beim Verbot von Religionsgemeinschaften
B. Das »Wie« des Verbietens - Islamistisch-extremistische Vereine als neues Anwendungsfeld der Verbotstatbestände
C. Reichweite der Wirkung der Verbote islamistisch-extremistischer Vereine
E. Übersicht - Tatbestandsmerkmale der Verbotsgründe nach Art. 9 Abs. 2 GG bzw. § 3 Abs. 1 VereinsG
Kapitel 8: Verfassungsmäßigkeit der Zuständigkeitsregelungen nach § 3 Abs. 2 VereinsGA. Verbotszuständigkeit
B. Ermittlungsbefugnisse der Verbotsbehörden
Kapitel 9: Das Kennzeichenverbot nach § 9 VereinsGA.Überblick zu den Regelungen des Kennzeichenverbots
B. Die Reformen des Kennzeichenverbots seit 2001
C. Verfassungsmäßigkeit des Verwendungsverbots wesentlich gleicher Kennzeichen
D. Reformvorschlag
Kapitel 10: Weitere Maßnahmen gegen Vereinsmitglieder am Beispiel des WaffenrechtsA. Einführung ins WaffG
B. Der Entzug waffenrechtlicher Erlaubnisse wegen Vereinsmitgliedschaft
Kapitel 11: Die Reichsbürgerbewegung als Exkurs und AusblickA. Das Phänomen der Reichsbürger
B. Vereinsrecht und Reichsbürger
C. Waffenrecht und Reichsbürger
Kapitel 12: Rechtspolitische Vorschläge zur Fortentwicklung des VereinsrechtsA. Notwendigkeit zur Weiterentwicklung des Vereinsrechts
B. Keine Neuregelung des Schrankenvorbehalts in Art. 9 Abs. 2 GG
C. Zusammenfassung der Ergebnisse und Reformvorschläge zur Weiterentwicklung des Vereinsrechts
Kapitel 13: Zentrale Thesen der Arbeit