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Dieter Grimm
Verfassung und Privatrecht im 19. Jahrhundert
Die Formationsphase
2017. IX, 244 Seiten.
DOI
10.1628/978-3-16-155661-6 Beschreibung
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Beschreibung
In der rechtshistorischen Forschung werden Verfassung und Privatrecht gewöhnlich getrennt behandelt. In Wirklichkeit sind sie jedoch eng miteinander verwoben, und zwar nicht erst seit die Drittwirkung der Grundrechte anerkannt ist, sondern schon seit den Anfängen des Verfassungsstaats im späten 18. Jahrhundert. Dieter Grimm zeichnet die unterschiedlichen Konstellationen nach, die sich im Verhältnis von Verfassung und Privatrecht in der Formationsphase der bürgerlichen Gesellschaft ausbildeten.