Johanna Werpers

Wahlprüfung vor der Wahl

Zur Durchsetzung wahlbezogener Rechte politischer Parteien
2023. XVII, 243 Seiten.
DOI 10.1628/978-3-16-162646-3
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Beschreibung
Entgegen allgemeiner Ansicht schreibt Art. 41 GG keine Fokussierung auf eine nachträgliche Wahlprüfung vor. Vielmehr ist es rechtlich wie auch zeitlich möglich, insbesondere Wahlfehler bei der Landeslistenaufstellung politischer Parteien im Vorfeld der Bundestagswahl im Wege des Wahlprüfungsverfahrens zu überprüfen.

Beiträge zum Organisationsverfassungsrecht (OrgVR)