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Johanna Werpers
Wahlprüfung vor der Wahl
Zur Durchsetzung wahlbezogener Rechte politischer Parteien
2023. XVII, 243 Seiten.
DOI
10.1628/978-3-16-162646-3 Gefördert durch:
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Entgegen allgemeiner Ansicht schreibt Art. 41 GG keine Fokussierung auf eine nachträgliche Wahlprüfung vor. Vielmehr ist es rechtlich wie auch zeitlich möglich, insbesondere Wahlfehler bei der Landeslistenaufstellung politischer Parteien im Vorfeld der Bundestagswahl im Wege des Wahlprüfungsverfahrens zu überprüfen.