Anne Röthel
Autonomie im Familienrecht der Gegenwart
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- 10.1628/002268817X14810150235637
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Für die Rechtswissenschaft des 19. Jahrhunderts lagen Autonomie und Familienrecht weit auseinander. Dagegen erzählen wir uns die Geschichte des Familienrechts im 20. Jahrhundert als eine Geschichte großer Autonomiegewinne. Doch gibt Autonomie dem Familienrecht weder eine eindeutige Entwicklungsrichtung noch einen unanfechtbaren Bestand an Argumenten mit. Vielmehr unterliegt Autonomie im Familienrecht immer wieder schwierigen und grundsätzlichen Aushandlungsprozessen. Der folgende Beitrag nimmt die jüngeren Debatten über die Rechtsstellung intersexueller Personen (BGH, Beschluss v. 22. 6. 2016 = JZ 2016, 1067) und über die Beschneidung aus nicht-medizinischen Gründen (§ 1631d BGB) zum Anlass, die in diesen Fragen jeweils gegen eine Orientierung des Familienrechts auf Autonomie angeführten Bedenken zu überprüfen.