Bürgerliches Recht
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- 10.1628/002268815X14310721520750
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Die Entscheidung greift alte, aber offenbar immer wieder zu Missverständnissen führende Fragen der Arzthaftung und ihrer Bewährung im (Zivil-)Prozess auf. Nach Ansicht von Andreas Spickhoff (JZ 2015, 576) konkretisiert der Haftungssenat des BGH im Ergebnis überzeugend die Maßstäbe und Wege zur Feststellung eines Behandlungsfehlers, der je nach Art und Gewicht bekanntlich auch zu den Beweiserleichterungen führt, die heute unter anderem in § 630h Abs. 5 BGB festgeschrieben sind. Bedenken seien indes in Bezug auf die in den Leitsätzen aufscheinende Differenzierung bei der Aufgabenverteilung zwischen Gericht und Sachverständigem angebracht, soweit es um die Feststellung von »einfachen« und »groben« Behandlungsfehlern geht.