Siegfried Broß
Einheitspatent und Einheitliches Patentgericht im europäischen Integrationsprozess - verfassungsrechtliche Perspektive
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- 10.1628/186723714X14016951400271
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Zwischen dem EPÜ und dem EU-Übereinkommen zur Schaffung eines Einheitspatents und eines Einheitlichen Patentgerichts besteht ein »Komplementärverhältnis«. Dieses beruht darauf, dass das EU-Übereinkommen bezüglich einer Patentanmeldung an deren Schicksal im Verfahren vor dem EPA anknüpft. Durch diese Teilintegration des EPÜ in das EU-Übereinkommen werden alle nicht mit dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland in Einklang stehenden vertraglichen Vereinbarungen übernommen. Das gilt vor allem für die Ausgestaltung des Rechtsschutzes in institutioneller und formeller Hinsicht.