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Cover of: Einheitspatent und Einheitliches Patentgericht im europäischen Integrationsprozess – verfassungsrechtliche Perspektive
Siegfried Broß

Einheitspatent und Einheitliches Patentgericht im europäischen Integrationsprozess – verfassungsrechtliche Perspektive

Section: Articles
Volume 6 (2014) / Issue 1, pp. 89-105 (17)
Published 09.07.2018
DOI 10.1628/186723714X14016951400271
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  • Open Access
    CC BY-SA 4.0
  • 10.1628/186723714X14016951400271
Summary
Zwischen dem EPÜ und dem EU-Übereinkommen zur Schaffung eines Einheitspatents und eines Einheitlichen Patentgerichts besteht ein »Komplementärverhältnis«. Dieses beruht darauf, dass das EU-Übereinkommen bezüglich einer Patentanmeldung an deren Schicksal im Verfahren vor dem EPA anknüpft. Durch diese Teilintegration des EPÜ in das EU-Übereinkommen werden alle nicht mit dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland in Einklang stehenden vertraglichen Vereinbarungen übernommen. Das gilt vor allem für die Ausgestaltung des Rechtsschutzes in institutioneller und formeller Hinsicht.