Das heute praktizierte Zivilrecht hat sich vom Text des BGB bisweilen weit entfernt. Es wurde auf der Grundlage und im Rahmen des BGB gestaltet, steht aber auch in einem darüber hinausreichenden Traditionszusammenhang. Es ist ein zentrales Anliegen des hier vorgelegten Kommentars, diesen Zusammenhang sichtbar zu machen. Das erscheint besonders wichtig in einer Zeit, in der sich die Konturen einer europäischen Privatrechtsordnung abzuzeichnen beginnen. Auch diese neue europäische Privatrechtsordnung muss auf historischen Grundlagen aufbauen. Zu diesen Grundlagen gehören heute vor allem die nationalen Kodifikationen und die sie ausgestaltende Rechtsprechung und Rechtswissenschaft.
Diese nationalen Rechtsstrukturen müssen sich ihrerseits kritisch auf ihre Voraussetzungen hin befragen lassen. Wie sind diese Strukturen entstanden? Von welchen Traditionen und Vorstellungen sind sie geprägt? Wie haben sie sich im Laufe der Zeit bewährt oder verändert? Welche Erfahrungen haben wir in Deutschland mit ihnen gemacht? Worin liegen die Gemeinsamkeiten und Unterschiede der Problemfelder und Problemlösungen vor dem BGB, im BGB und seit dem BGB? Von welchen ökonomischen, kulturellen und sozialen Faktoren sind sie geprägt worden? Wie bewährt sich unser Privatrecht vor den neuen Herausforderungen Europas? Je besser wir derartige Fragen beantworten können, desto mehr Gehör werden wir in der beginnenden europäischen Grundlagendiskussion finden.
Weitere Informationen zum Forschungsprojekt "HKK" finden Sie hier.
Herausgeber
Joachim Rückert
Geboren 1945; seit 1984 Lehrstuhlinhaber für Zivilrecht und Rechtsgeschichte in Hannover; seit 1993 Stiftungsprofessur für Zivilrecht und Juristische Zeitgeschichte in Frankfurt/Main, seit 1998 mit der Widmung Neuere Rechtsgeschichte, Juristische Zeitgeschichte, Zivilrecht und Rechtsphilosophie. Forschungsschwerpunkte: Privatrechtsgeschichte, Juristische Grundbegriffe in historischer Perspektive, Geschichte des Dienst- und Arbeitsrechts.
Mathias Schmoeckel
Geboren 1963; Studium der Kunstgeschichte in Bonn, der Rechtswissenschaften in Bonn, Genf und München; 1993 Promotion; 1999 Habilitation; derzeit Professor für Deutsche und Rheinische Rechtsgeschichte an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität und Geschäftsführender Direktor des Rheinischen Instituts für Notarrecht.
Reinhard Zimmermann
Geboren 1952; Professor für Bürgerliches Recht, Römisches Recht und historische Rechtsvergleichung an der Universität Regensburg; Direktor am Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht in Hamburg. Forschungsschwerpunkte: Schuldrecht in historischer und vergleichender Perspektive, Beziehungen zwischen englischem common law und kontinentaleuropäischem civil law, Mischrechtsordnung, Europäische Privatrechtsvereinheitlichung.