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Cover of: Bürgerliches Recht

Bürgerliches Recht

Section: Rulings
Volume 71 (2016) / Issue 22, pp. 1119-1122 (4)
Published 09.07.2018
DOI 10.1628/002268816X14776684336228
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  • 10.1628/002268816X14776684336228
Summary
Die Entscheidung des BGH zur Sittenwidrigkeit der Sicherungsübereignung eines Warenlagers im Vorfeld einer Insolvenz betont den Ausnahmecharakter dieser Fallgruppe, die stets eine objektiv feststehende »Insolvenzreife« des Schuldners im Zeitpunkt der Sicherungsvereinbarung voraussetze. Rolf Stürner (JZ 2016, 1123) stimmt der Entscheidung grundsätzlich zu, äußert sich aber kritisch zur Unschärfe des Begriffs der Insolvenzreife und legt besonderes Gewicht auf die Notwendigkeit, den Ausnahmecharakter dieser billigkeitsrechtlichen Fallgruppe strikt zu beachten.