Bürgerliches Recht
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- 10.1628/002268816X14776684336228
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Die Entscheidung des BGH zur Sittenwidrigkeit der Sicherungsübereignung eines Warenlagers im Vorfeld einer Insolvenz betont den Ausnahmecharakter dieser Fallgruppe, die stets eine objektiv feststehende »Insolvenzreife« des Schuldners im Zeitpunkt der Sicherungsvereinbarung voraussetze. Rolf Stürner (JZ 2016, 1123) stimmt der Entscheidung grundsätzlich zu, äußert sich aber kritisch zur Unschärfe des Begriffs der Insolvenzreife und legt besonderes Gewicht auf die Notwendigkeit, den Ausnahmecharakter dieser billigkeitsrechtlichen Fallgruppe strikt zu beachten.